Aktuell werden Betreiber von Websites aus Deutschland und Österreich von einer Abmahnwelle wegen Google Fonts überzogen. Aufgrund von falsch eingebundener Google Fonts werden massenhaft Webseitenbetreiber abgemahnt. Die pure Menge lässt darauf schließen, dass die Abmahnenden gezielt nach Websites gesucht haben und möglicherweise damit einen möglichen Schaden bewusst selbst herbeigeführt haben.
Wir sind allerdings keine Anwälte und können die Thematik nicht juristisch bewerten.
Fakt ist: Externe Schriften, egal ob von Google oder anderen Anbietern, sollten lokal eingebunden werden.
Einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt
Erste Anwälte setzen sich für Ihre Mandanten ein, so auch die LHR Rechtsanwälte.
Wie auf der Website der Kanzlei richtig zu lesen ist, bringt es halt nichts, immer nur zu schimpfen und vielleicht noch alle Anwälte in einen Topf zu werfen. Es macht mehr Sinn, sich dagegen zu wehren. Die Anwälte haben beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung (ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit) gegen Martin Ismail erwirkt.
Der Beschluss ist im Detail auf der Website der Kanzlei abrufbar.
Beschluss vom 11.10.2022, Az. 3 O 277/22 – LG Baden-Baden
Wir sind sehr gespannt, wie sich das entwickelt und was die Gegenseite nun macht. Werden sie überhaupt etwas machen? Eventuell gibt es weitere Kanzleien, die jetzt mit Rückenwind aufgrund des Beschlusses ähnliche Verhandlungen mit Dringlichkeit anstreben.
Keinesfalls sollten Sie die Thematik Datenschutz für Websites vernachlässigen. Auf Webseiten gibt es einiges zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Zudem haben wir Kontakt zu sehr guten Datenschutzbeauftragten und können gerne auch den Kontakt vermitteln.