Betreiber von Fan Seiten auf Facebook wurden durch das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eiskalt erwischt. Demnach sind die Betreiber der Seiten mitverantwortlich für Datenschutz-Verstöße bei der Nutzung des sozialen Netzwerks und können dafür haftbar gemacht werden.
Durch die von ihm, Beitreiber einer Fan-Page vorgenommene Parametrierung (Zielpublikum, Ziele der Steuerung etc.) sei er an der Sammlung der personenbezogenen Daten der Besucher beteiligt. Dies gilt auch dann, wenn die Datenverarbeitung durch den Seitenbetreiber nicht kontrollier- oder beeinflussbar sei, dieser ebenfalls hafte, und zwar in dem Moment, wo die Seite aufgerufen wird.
Was heißt das nun? Facebook hält zurzeit keine Option bereit, durch die die Speicherung der Daten explizit ausgeschlossen werden kann. Für die Betreiber der Seiten folgt daraus, dass alle Seiten gelöscht oder zumindest auf „nicht sichtbar“ geschaltet werden müssen. Ansonsten könnte man recht schnell ins Fadenkreuz der Datenschützer, Anwälte, Justiz und Mitbewerber gelangen.
Wie kann ich meine Fan-Page auf „nicht sichtbar“ schalten? Auf der Seite oben auf „Bearbeiten“ klicken, dann den ersten Punkt „Seite veröffentlichen“ auf „Seite nicht veröffentlichen“ stellen. Jetzt noch einen Grund auswählen und fertig. Die Frage ist, welchen Sinn dann eine solche Seite noch hat, wenn nur noch der Admin diese Seite sehen kann und kein Nutzer mehr Zugriff erhält.
Link: Gerichtshof der Europäischen Union – PRESSEMITTEILUNG Nr. 81 /18
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