Sie sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft. Datenschützer dürfen die Fanpage Betreiber bei schweren Mängeln dazu verpflichten, diese abzuschalten. Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 15.18) hat dies am 11.09.2019 entschieden. Eigentlich sollte Facebook der Adressat für die Beschwerden sein. Allerdings ist es effektiver, auch die Betreiber der Seiten in die Pflicht zu nehmen.
Daher legen wir allen Betreibern einer Facebook Fanseite nahe, falls sie noch keine eigene Webseite haben, dies nachzuholen und dort alle Aktivitäten zu bündeln. Im schlimmsten Fall kann von heute auf morgen die komplette wirtschaftliche Grundlage zunichte sein. Dieses Risiko sollten Sie auf keinen Fall ignorieren. Es mag vielleicht utopisch klingen, aber man sollte sich keinesfalls darauf verlassen. Selbst durch ein Mißverständnis oder eine Böswilligkeit eines anderen, kann es dazu kommen. Es muss gar nicht mal Selbstverschulden vorliegen.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass auch Betreiber von YouTube Kanälen oder Instagram Accounts nicht auf eine eigene Webseite verzichten sollten. Unsere Agentur hilft Ihnen gerne bei einem ansprechenden Webdesign für Ihre Homepage, genau passend für Ihre Zielgruppe und die entsprechende Vermarktung. In den letzten Wochen kam es immer wieder vor, dass selbst große Kanäle gesperrt wurden.