
Sie sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft. Datenschützer dürfen die Fanpage Betreiber bei schweren Mängeln dazu verpflichten, diese abzuschalten. Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 C 15.18) hat dies am 11.09.2019 entschieden. Eigentlich sollte Facebook der Adressat für