Abmahnwelle wegen Google Fonts

Aktuell rollt eine Abmahnwelle wegen Google Fonts über Österreich und die Schweiz. Das können Sie jetzt tun.
Abmahnwelle wegen Google Fonts

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2022

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Verfolgt man die Foren in sozialen Netzwerken, dann kann man durchaus von einer Abmahnwelle wegen Google Fonts in Österreich und in Deutschland sprechen. Sehr viele Betreiber einer Website haben von Anwälten Post mit einer Zahlungsaufforderung erhalten. Worum geht es und was können Sie tun?

 

Worum geht es bei den Google Fonts Abmahnungen?

Von Kanzleien und Privatpersonen werden in den letzten Wochen und Monaten sehr viele Abmahnungen wegen Google Fonts verschickt. Der Vorwurf lautet in den meisten Fällen, dass die Schriften über Google Server geladen werden, somit personenbezogene Daten an Google übermittelt worden seien und dies ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt.

Am 20.01.2022 hat das Landgericht München I in einem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die rechtswidrige Einbindung der Google Fonts direkt über Server von Google festgestellt. Seitdem haben die Abmahnungen deutlich zugenommen.

In unserem Artikel Datenschutz für Websites haben wir bereits auf die Thematik hingewiesen.

 

Neben Privatpersonen werden Massenabmahnungen in Deutschland unter anderem durch folgende Anwaltskanzleien verschickt:

Abmahnung durch die Anwaltskanzlei RAAG

Die Kanzlei RAAG aus Meerbusch mahnt seit dem Herbst 2022 ab. Vertreten wird der Mandant Herr Wang YU. Gefordert werden 140 € Schadenersatz und mit den anwaltlichen Gebühren werden insgesamt 226,10 € gefordert. Dieser Betrag ist innerhalb einer Woche zahlbar und dann sollen alle Ansprüche abgegolten sein.

Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Kilian Lenard

Die Kanzlei Kilian Lenard vertritten Ihren Mandanten Herr Martin Ismail der Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz). Gefordert werden sowohl Schadenersatz als auch Unterlassung. Das Vergleichsangebot liegt bei 170 € Schadenersatz (keine Anwaltsgebühren). Als Frist werden zwei Wochen benannt.

 

 

Was sind Google Fonts?

Bei den Google Fonts handelt es sich um Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden. Diese können frei auf Websites sowohl lokal als auch über Google Server (remote) eingebunden werden. Die Auswahl ist riesig und die Einbindung sehr einfach. Aus diesem Grund haben sich diese weltweit verbreitet. Datenschützer bemängeln, dass Google darüber Daten von Webseitenbesuchern sammelt und nutzt.

 

Was ist jetzt zu tun?

Keinesfalls sollten Sie einfach so zahlen.

Aktuell gibt es bei diesem Thema sehr viel Bewegung. Viele Betreiber einer Website reden von Abzocke durch Anwälte, da diese 1.000de Briefe verschickt haben und somit eventuell eine Betrugsmasche im Raum steht. Möglicherweise wurden keine Persönlichkeitsrechte verletzt und Bots sowie Crawler wurden genutzt, um problematische Websites ausfindig zu machen. Diese Thematik wird seit kurzem aufgearbeitet.

Es wird vermutet, dass die Abmahnanwälte Dokumente in Massen verschicken. Somit ist das Risiko, dass für Sie individuell ein Risiko besteht, eher gering. Dennoch sollten Sie die erhaltene Post nicht ignorieren. Problematisch kann es dann werden, wenn Datenschutzbehörden eingeschaltet werden.

Prüfen Sie, ob generell Ansprüche bestehen und ziehen Sie einen Fachanwalt hinzu.

 

Prüfen, ob Ansprüche bestehen

Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob überhaupt Ansprüche bestehen. Sogenannte Google Font Checker übernehmen dies für Sie. In einem Eingabefeld geben Sie die zu prüfende URL ein und Sie erhalten sofortige Auskunft, ob Handlungsbedarf besteht.

Eine Prüfung ist absolut sinnvoll. Es wurden sogar Abmahnungen ohne ein Datenschutzproblem verschickt.

 

Google Fonts lokal abspeichern

Haben Sie die Google Fonts nicht lokal eingebunden, dann sollte Sie die umgehen machen (lassen).

Wir haben dazu bereits Artikel und Anleitungen auf unserer Website veröffentlicht:

Google Fonts DSGVO-konform einbinden

Speziell für den Elementor Pagebuilder haben wir die Anleitungen

Elementor eigene Schriften verwenden sowie Elementor Google Fonts deaktivieren.

 

 

 

Google Fonts Check und Problem-Beseitigung?

Benötigen Sie Hilfe? Wir übernehmen gerne den Check Ihrer Website und entfernen auf Wunsch die Google Fonts. Der zeitliche Aufwand liegt bei ca. 1 Stunde. Bei größerem Aufwand sprechen wir dies vor der Umsetzung mit Ihnen ab.

Jetzt unverbindlich anfragen

 

 

Auf das Schreiben reagieren

Die Kanzlei Wilde Beuge und Solmecke hat ein Musterschreiben online gestellt, mit dem Sie ohne anwaltlichen Beistand reagieren können. Dadurch entstehen Ihnen nicht gleich weitere Kosten.

Unserer Meinung nach sollten Sie das Problem bei einer Abmahnung nicht einfach aussitzen. Es ist völlig unklar, ob solche Massenabmahnungen wirklich vor Gericht verhandelt werden oder ob gar nichts passieren wird. Die geringe Schadensersatzforderung wurde vermutlich mit Absicht gewählt, da viele einfach bezahlen, um Ruhe zu haben.

Falls Sie sich unsicher sind, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

 

Fazit

Die Thematik sollten Sie keinesfalls ignorieren. Welchen Weg Sie bei der aktuellen Abmahnwelle wegen Google Fonts gehen, liegt ganz bei Ihnen.

Sollten tatsächlich Verstöße auf Ihrer Website vorliegen, dann sollten Sie diese beseitigen. Sonst kommt vielleicht in einigen Wochen das nächste Anwaltsschreiben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen (DSGVO) sollten Sie Google Fonts lokal abspeichern. Je nachdem wie risikobereit Sie sind, sollten Sie auf das Schreiben selbst oder mit einem Anwalt reagieren.